Unsere

Allgemeinen Geschäftsbedingungen

 

Stand: 01.01.2019 

1. LIEFERZEITEN:
Zugesagte Termine werden unter der Voraussetzung eines normalen Betriebsablaufes eingehalten.
Fälle höherer Gewalt, Materialbeschaffungsschwierigkeiten und Betriebsstörungen jeder Art entbinden uns von übernommenen Lieferverpflichtungen.

2. LIEFERUNGEN:
Die Auslieferung aller bestellten Waren erfolgt – nur in kompletten Packungen – in der Regel prompt ab Lager, jedoch behalten wir uns Teillieferungen vor. Sämtliche Lieferungen gehen ausnahmslos auf Gefahr des Bestellers bzw. Empfängers.
Direkt erteilte, wie auch durch Reisende oder Vertreter vermittelte Aufträge können durch Mitteilung ohne Begründung abgelehnt werden. Schadenersatzansprüche wegen nicht erfolgter oder verspäteter Lieferungen sind ausgeschlossen.

3. VERSAND:
3.1. Versandart/Versandkosten
Falls nichts Gegenteiliges vereinbart, steht uns die Wahl des Versandweges frei. Lieferungen innerhalb Österreich: ab Warenwert € 365,- netto frei Haus, Bahn oder Speditionskosten laut Tarif.
Lieferungen außerhalb Österreich: ab Lager Österreich, Verpackung inbegriffen. Unsere Offertlegung erfolgt grundsätzlich auf Basis einer einmaligen Warenabnahme. Bei Teillieferungen werden die anfallenden Transportkosten in Rechnung gestellt.

3.2. Mindermengenzuschlag
Bei Bestellwert bis Euro 40,00 netto werden bei Zahlung auf Ziel zusätzlich € 4,00 +20 % MwSt. Mindermengenzuschlag berechnet.

4. GEFAHRENÜBERGANG: 
Mit der Aushändigung der Ware an die Bahn, Post, Paketdienst usw. geht die Gefahr auf den Käufer über.

5. PREISE: 
Die in unseren Preislisten angeführten Preise sind freibleibend und unverbindlich. Alle Preise, wenn nicht ausdrücklich anders angegeben, verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

6. EIGENTUMSVORBEHALT:
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des vereinbarten Kaufpreises unser Eigentum.
Der Käufer ist bis zum Eigentumsübergang nicht berechtigt, die Ware ohne unsere Zustimmung weiterzuverkaufen, zu verpfänden oder sonst Dritten zu überlassen. Der Käufer ist verpflichtet, uns bei Inanspruchnahme der Ware durch Dritte (z.B. Pfändung) unverzüglich zu verständigen und uns Gelegenheit zu geben, unsere Eigentumsrechte geltend zu machen.

Diese Geltendmachung erfolgt auf Kosten des Käufers. Unser Eigentum bleibt auch dann bestehen, wenn der Liefergegenstand mit anderen Gegenständen des Käufers oder Dritter vermischt, vermengt, verarbeitet oder sonst umgewandelt wird. Lässt das Recht, in dessen Bereich sich der Liefergegenstand befindet, den Eigentumsvorbehalt nicht zu, gestattet es uns aber den Vorbehalt anderer Rechte am Vertragsgegenstand, insbesondere die Abtretung der Ansprüche gegen einen weiteren Käufer, so können wir alle Rechte dieser Art ausüben.
Der Käufer ist zur Erteilung aller notwendigen Auskünfte verpflichtet, in jedem Falle der Verfügung über die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware insbesondere bei Weiterverkauf, weiters Einsicht in alle erforderlichen Unterlagen zu gewähren und uns alle Ansprüche gegen Dritte, an die der Liefergegenstand weitergereicht wurde, auf seine Kosten abzutreten und den Zweitkäufer gleichzeitig mit der Weiterveräußerung von der Sicherungszession zu verständigen bzw. zumindest die Zession in seinen Geschäftsbüchern anzumerken.

7. AUFTRÄGE
Wir behalten uns vor, Aufträge ohne Angaben von Gründen abzulehnen. Dies gilt auch für den Fall, wenn von uns ein Angebot erstellt bzw. eine Lieferzusage eines Mitarbeiters erteilt wurde. Die Entscheidung über eine Annahme eines Auftrages obliegt der Geschäftsleitung.
Der Auftrag gilt als angenommen wenn dem Kunden nicht innerhalb einer angemessenen Frist (4 Wochen) eine schriftliche Absage erteilt wird. Ein Rücktritt von einer Bestellung oder von einem abgeschlossenen Vertrag kann nur mit ausdrücklicher Zustimmung und nur gegen Ersatz aller uns aufgelaufenen Kosten und des uns entgangenen Gewinnes erfolgen.

8. REKLAMATIONEN:
Reklamationen sind sofort nach Warenübernahme, spätestens jedoch innerhalb von 8 Tagen bekannt zu geben. Verdeckte Mängel sind unverzüglich nach Entdeckung des Fehlers schriftlich zu rügen, jedoch spätestens 6 Monate nach Lieferdatum.
Eine Haftung für Schäden, die im Zusammenhang mit Benutzung, Verarbeitung, Aus- und Einbaukosten, Bearbeitung oder Veräußerung der Ware stehen, wird ausgeschlossen. Insbesondere wird eine Haftung für Sachschäden auch nach dem Produkthaftungsgesetz ausgeschlossen. Rücksendungen werden nur nach vorausgegangener Verständigung und bei frachtfreier Zusendung angenommen.

9. GEWÄHRLEISTUNG: 
Die Gewährleistungsfrist für alle verkauften Gegenstände beträgt 6 Monate ab Auslieferungstag.

10. ZAHLUNGSBEDINGUNGEN:
Falls nicht anders vereinbart, gelten folgende Zahlungsbedingungen: Innerhalb 8 Tagen netto Kassa. Bei Überschreitung des Zahlungszieles werden Verzugszinsen in der Höhe von 12% p.a. zuzüglich Mehrwertsteuer verrechnet.
Im Falle der Säumnis verpflichtet sich der Käufer/Auftraggeber die Betreibungskosten des Kreditschutzverbandes von 1870 gemäß Verordnung des Bundesministeriums für wirtschaftliche Angelegenheiten über die Gebühren der Inkassoinstitute, BGBl. Nr.141/1996 zu vergüten.
Weiters verpflichtet sich der Schuldner allfällige weitergehende Kosten bzw. Spesen die im Zuge der Forderungseintreibung entstehen (z.B. Rechtsvertretung) zu übernehmen.

11. AUSBILDUNGSAUFTRÄGE
11.1 Teilnahme:
Eine Teilnahme an einem von der Brandschutzzentrum Karbon GmbH abgehaltenen Seminar ist nur nach Erlag der gesamten Kurskosten möglich.

11.2 Anmeldung:
Die Anmeldung eines Kursteilnehmers ist mittels Anmeldungsformular, vollständig und unterfertigt, an uns zu senden. Bei Anmeldung ist der Kursbeitrag sofort nach Erhalt der Rechnung auf das Konto 55715 BLZ 36337 (IBAN: AT75 3633 7000 0005 5715) bei der Raiffeisenkasse Thaur zu leisten. Anmeldungen, müssen schriftlich, mittels Telefax oder durch Online-Buchung erfolgen und werden von uns schriftlich bestätigt.

11.3 Nominierung von Ersatzpersonen:
Sollte ein Kursteilnehmer zu dem angemeldeten Kurs nicht erscheinen können, besteht die Möglichkeit unentgeltlich eine andere Person zu nominieren. Dies muss aus administrativen Gründen der Firma Brandschutzzentrum Karbon GmbH bis spätestens drei Werktage vor Kursbeginn mitgeteilt werden.

11.4 Umbuchungen:
Umbuchungen seitens des Auftragerteilers sind bis einschließlich 14. Tag vor Seminarbeginn unentgeltlich möglich.

11.5 Unsere Stornobedingungen:
Die Teilnahmegebühr ist nach Erhalt der Rechnung prompt zu überweisen. Die Veranstaltung kann bei zu geringer Teilnehmeranzahl bis eine Woche vor Beginn abgesagt werden. Entrichtete Teilnahmegebühren werden dann rückerstattet, weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen. Tarife in € exkl. MwSt. Der Rücktritt von der Anmeldung muss schriftlich erfolgen und ist bis 14 Tage vor Seminarbeginn kostenfrei. Danach wird die volle Teilnahmegebühr verrechnet. Gerne akzeptieren wir bei krankheitsbedingter Verhinderung eine/n ErsatzteilnehmerIn.
Die Krankmeldung muss jedoch spätestens am ersten Kurstag bis 08.30 Uhr unter Tel.: 05223 / 492104 erfolgen. Ausfall eines Kurses: Die Firma “Brandschutzzentrum Karbon GmbH” ist berechtigt, bis zum 14. Tag vor Kursbeginn ohne Angabe von Gründen vom Ausbildungsvertrag zurückzutreten.
Ist die Mindestteilnehmerzahl danach nicht erreicht, kann die Brandschutzzentrum Karbon GmbH ebenfalls vom Ausbildungsvertrag zurücktreten. Der Auftragerteiler hat Anspruch auf Rückerstattung des bis dahin einbezahlten Betrages. Für einen, aufgrund einer durch die Brandschutzzentrum Karbon GmbH erfolgten Kursstornierung, entstandenen Schaden haftet die Brandschutzzentrum Karbon GmbH nicht.

12. GERICHTSSTAND: A-6020 Innsbruck