Brandschutztüren/-tore & Feststellanlagen
Brandschutztüren und -tore spielen eine sehr große Rolle im vorbeugenden Brandschutz. Sie haben die Aufgabe, Brandabschnitte zu bilden und Öffnungen in feuerhemmenden oder feuerbeständigen Wänden gegen den Durchtritt von Feuer zu sichern. Brandschutztüren und Tore, sowie Ihre Schliessmechanismen (Türschliesser) sind Jährlich einer Wartung zu unterziehen.
Anforderungen
Der Einbau einer nicht geprüften Brandschutztüre ist nicht nur verboten, auch der Versicherungsschutz wird abgelehnt.
Zu beachten sind auch folgende Normen:
- ÖNORM B 5330 T1 - T10 Türen
- ÖNORM B 8110 und B 8115 für Wohnungseingangstüren
- ÖNORM B 5338 mit EN 1627 Sicherheitstüren
In diesen Normen sind auch Bezugsnormen für Einbauteile z.B. für Zargen, Schlösser, Bänder, Drücker, Zylinder etc. angeführt. Brandschutztüren müssen als Komplettelement geprüft sein, eine Zertifizierung muss vorliegen.
Behördliche Auflagen
Seit Jänner 2004 muss jede Feuerschutztüre und Rauchschutztüre ein ÜA Zeichen führen. Es gewährleistet die Eignung als Brandschutztüre und erfüllt alle behördlichen Auflagen.
Anbringung: Dauerhalt im Türfalz, in Kopfhöhe
Abmessungen/ Material: ca. 18 x 200 mm, Kunststoff oder Stahl, selbstklebend.
Der Einbau einer nicht geprüften Brandschutztüre oder durch einen nicht zertifizierten ÜA-Betrieb ist nicht nur verboten, auch der Versicherungsschutz wird abgelehnt.
Ihr verlässlicher Partner
...rund um Wartungen aller Art, sowie Instandsetzungen Ihrer Brandschutz - Systeme und Produkte. Setzen Sie sich mit uns in Verbindung. Wir informieren und erinnern Sie auch an die rechtlichen Verordnungen zur jeweiligen Brandschutzeinrichtung.
Informationsblatt
Hier finden Sie die ausführlichen Informationen zum Thema Brandschutztüren und -tore als Download.
Brandschutztüren und -tore