Sicherheitsbeleuchtung

Die Anforderungen an Rettungszeichen der Sicherheitsbeleuchtung sind in der ÖNORM EN 1838 geregelt. Rettungszeichen der Sicherheitsbeleuchtung gibt es als beleuchtete oder als hinterleuchtete Ausführung. Mindestens ein Rettungszeichen muss von jedem Standpunkt auf dem Fluchtweg erkennbar sein. Die Überprüfung und Wartung erfolgt jährlich.

Sicherheitsbeleuchtung

Überprüfung und Wartung

§ 13 Arbeitsstättenverordnung (AStV)
(6) Die Funktion der Leuchten von Sicherheitsbeleuchtungsanlagen und die Funktion von Orientierungshilfen ist monatlich durch Augenschein zu kontrollieren. Die Kontrolle ist von geeigneten und unterwiesenen Personen durchzuführen. Über die Kontrolle sind Aufzeichnungen zu führen und mindestens sechs Monate in der Arbeitsstätte aufzubewahren.
Bei selbstprüfenden Anlagen kann die Kontrolle der Leuchten entfallen.
Je nachdem, welches System für die Notbeleuchtung installiert ist, sind unterschiedliche Prüfungen und Wartungsarbeiten erforderlich:
Elektrische Anlagen sind regelmäßig gemäß ÖVE/ÖNORM E 8001-6-62 und ÖVE/ÖNORM EN 50110 zu prüfen. 
 

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Welche Piktogramme sind zulässig?

Die Ausführung ist in folgenden Normen und Verordnungen geregelt: ÖNORM Z 1000 Teil 2 – Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichen. In der Tabelle 4 Punkt 6 sind die möglichen Rettungszeichen abgebildet. 
BGBL. II Nr. 101/1997 Kennzeichnungsverordnung –KennV:
Die Sicherheitsfarbe Grün muss mindestens 50% der Oberfläche des Zeichens ausmachen. Weitere Anforderungen (Leuchtdichte, Erkennungsweite usw.) an die Sicherheitszeichen bzw. Piktogramme sind auch in der ÖNORM EN1838 – Angewandte Lichttechnik Notbeleuchtung angeführt.  Es ist daher nur die Verwendung von Sicherheitszeichen bzw. Piktogrammen zulässig, die den angeführten Vorschriften entsprechen, alle anderen Formen bzw. Farben dürfen nicht eingesetzt werden.

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Wo muss eine Notbeleuchtung installiert werden?

  • Veranstaltungsstätten, Kinos, Theater
  • Verkaufsstätten und Ausstellungsstätten
  • Hochhäuser
  • Gaststätten
  • Fliegende Bauten
  • Geschlossene und offene Großgaragen
  • Schulen
  • Flughäfen, Bahnhöfe
  • Sakralbauten, so fern in einem Genehmigungsverfahren festgelegt
  • Rettungswege in Arbeitsstätten
  • Arbeitsplätze mit besonderer Gefährdung
Wartungsdienst

Ihr verlässlicher Partner

Um größtmögliche Sicherheit und den Versicherungsschutz zu gewährleisten, müssen Brandschutz Systeme und Produkte regelmäßig und kompetent gewartet werden. Für Wartungen aller Art, sowie für Reparaturen, sind wir Ihr verlässlicher Partner. Sehr gerne informieren und erinnern wir Sie auch an die rechtlichen Verordnungen zur jeweiligen Brandschutzeinrichtung. So sind Sie immer up-to-date und optimal geschützt.

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Informationsblatt

Hier finden Sie die ausführlichen Informationen zum Thema Not- und Sicherheitsbeleuchtung als Download

Not- und Sicherheitsbeleuchtung